24.05.16 18:56
Zitat:
§ 8e
Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern
(1) Strom ist bis zu 20 Megawattstunden pro Kalenderjahr und Anlagenbetreiber von der Steuer befreit, wenn er
- in Anlagen aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt,
- in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Anlage entnommen und
- nicht in ein Netz für die allgemeine Versorgung mit Strom eingespeist wird.
§ 8b Absatz 2 gilt entsprechend.
(2) Werden die 20 Megawattstunden Strom überschritten, entsteht die Steuer für die gesamte Strommenge nach dem Steuersatz des § 3. § 8 gilt entsprechend.
aus: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Stand 19.05.2016
, http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Referentenentwuerfe/2016-05-19-Energiesteuer-Download.html
30.04.16 11:21
Technik, die begeistert - aber Kommentar lesen:
Wie Wien Energie den Windpark wartet28.04.16 11:39
Zitat aus dem heutigen Handelsblatt Morning Briefing:
"Nach einem Vorschlag der Atomkommission sollen die Kernkraftwerksbetreiber Eon, RWE, Vattenfall und EnBW für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls 23,3 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds einzahlen. Das ist mehr als bisher geplant, aber womöglich weniger als benötigt. Das Restrisiko, dass alles noch teurer wird, landet demnach dort, wo Risiken dieser Art immer landen: beim Steuerzahler. Die früheren Gewinne werden privatisiert, die künftigen Risiken sozialisiert: Die Amerikaner haben für diesen Sachverhalt einen passenden Begriff erfunden: Corporate Socialism." (Gabor Steingart, Herausgeber)
Und wie schaut das mit Windkraftwerken aus?